Warum der Entwurf zum Inklusionsrahmengesetz (noch) nicht gut genug ist
- Simon Christian Meier
- 8. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

Was ein Rahmen sein soll, ist höchstens eine morsche Latte” – mit diesem treffenden Bild kritisierte Simone Leuenberger (EVP, Bern) den im Juni 2025 veröffentlichten Entwurf für ein Inklusionsrahmengesetz. Ein Artikel von Reporter:innen ohne Barrieren stellt die wesentlichen Punkte verständlich und klar zusammen. Hier eine kurze Zusammenfassung:
Zu schmaler Behinderungsbegriff: Das Gesetz greift nur für Personen, die Leistungen der IV beziehen – das könnten weniger als ein Viertel der Menschen mit Behinderungen sein. Bspw. Menschen mit Dyslexie, ADHS oder Schmerzstörungen, die keine IV-Leistungen erhalten, bleiben damit ausgeschlossen.
Fehlende rechtliche und tatsächliche Gleichstellung: Die Initiative wollte eine echte, einklagbare rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in die Verfassung aufnehmen – analog zur Gleichstellung von Frauen und Männer. Der Entwurf verzichtet darauf, was in Bereichen wie Arbeit einen deutlichen Nachteil bedeutet.
Wenig Fortschritt beim selbstbestimmtem Wohnen: Obwohl das bestehende IFEG als Rahmen für die Kantone modernisiert werden sollte, bleiben die Reformen oberflächlich. Die zentrale Forderung nach freier Wohnort- und Wohnformwahl fehlt weitgehend.
Unzureichende Koordination zwischen Bund und Kantonen: Jeder Kanton hat eigene Regelungen – eine Vereinheitlichung durch das neue Gesetz wäre dringend erforderlich. Doch konkrete Ziele oder Fristen für gemeinsame Massnahmen fehlen. Kantonsgrenzen bleiben potentielle Hindernisse.
Assistenzleistungen bleiben vage: Der neue Entwurf enthält keine Verbesserung bei Zugang, Stundensätzen oder Verfahren – wichtige Reformpunkte bleiben unberührt.
Dieser Artikel von Reporter:innen ohne Barrieren ist ein wertvoller Weckruf, der die Enttäuschung und Frustration vieler Menschen mit Behinderungen und Organisationen mit klaren Worten auf den Punkt bringt. Die Kritik ist nicht polemisch, sondern fundiert und zeigt auf, was nötig ist, damit das Gesetz seinem Namen wirklich gerecht wird. Ich empfehle , den Beitrag zu lesen – er ist informativ, präzise und verdeutlicht, warum dieser Gegenvorschlag in seiner aktuellen Form nicht ausreicht.
Und ein wichtiger Hinweis: Bis zum 16. Oktober 2025 läuft das Vernehmlassungsverfahren. Jede Stimme zählt – ob von Menschen mit Behinderungen
, Fachpersonen oder Unterstützer:innen


